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Mann in den Bergen

AGBs

Die AGBs (allgemeine Geschäftsbedingungen des Gästehaus Alpenruh) 

 

Allgemeines:
Vermieter und Ihr Vertragspartner ist das Gästehaus Alpenruh, vertreten durch die Geschäftsinhaberin Renate Vogler 

 

Geltungsbereich:
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gastgebers.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gastgebers.

Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Vertragsabschluss, -partner; -verjährung; -speicherung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch den Gastgeber zustande. Dem Gastgeber steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.

Vertragspartner sind der Gastgeber und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Gastgeber gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern dem Gastgeber eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Alle Ansprüche gegen den Gastgeber verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der Kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers beruhen.

Der Vertragstext wird von Renate Vogler nach Vertragsschluss gespeichert. Dieser kann dem Gast nach Vertragsschluss nicht erneut zur Verfügung gestellt werden. Es empfiehlt sich daher, dass der Gast den ihm per E-Mail zugesandten Vertragstext sorgfältig aufbewahrt.

 

An- & Abreisezeiten:
Die Anreise ist ab 15.00 Uhr möglich und die Abreisezeit ist um 9. 30 Uhr. Falls der Gast früher anreisen möchten, muss er den Gastgeber im Voraus kontaktieren. Eine spätere Abreise muss vom Gastgeber bestätigt werden.

Der Gastgeber ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Gast ist verpflichtet, die für die Ferienwohnungüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gastgebers zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Gastgebers an Dritte.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Gastgeber allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

Die Preise können vom Gastgeber ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gastgebers oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Gastgeber dem zustimmt.

Rechnungen des Gastgebers sind ein Tag vor dem Abreisetag in Bar oder EC-Karte zu begleichen. 


Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Gastgeber geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gastgebers. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Gastgebers zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

Sofern zwischen dem Gastgeber und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gastgebers auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Gastgeber ausübt. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung hat der Gastgeber die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

Dem Gastgeber steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen.

 

Widerruf des Gastes:
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer verbindlichen Buchung (nach unserer verbindlichen Buchungsbestätigung bzw. der Annahme eines verbindlichen Angebotes unsererseits durch Sie) nach den gesetzlichen Bestimmungen kein Widerrufsrecht bzw. kein kostenloses Rücktrittsrecht des durch Ihre Buchung zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages besteht, sondern Sie im Falle des Nichtantritts oder der Nichtanreise damit rechnen müssen, dass Sie Storno-Rücktrittskosten bezahlen müssen.

 

Rücktritt des Gastgebers:
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Gastgeber in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Gastgebers auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gastgeber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Gastgeber ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist der Gastgeber berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
höhere Gewalt oder andere vom Gastgeber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

der Gastgeber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Gastgeberleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gastgebers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gastgebers zuzurechnen ist.

Bei berechtigtem Rücktritt des Gastgebers entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

Haftung des Gastgebers (Gewährleistungsrechte und Mängelrechte):
Der Gastgeber haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Gastgeber die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gastgebers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Gastgebers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gastgebers auftreten, wird der Gastgeber bei Kenntnis für Abhilfe sorgen.

Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Gastgebergrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Gastgeber nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für alle sonstigen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel des Vertrags gelten nach Wahl des Gastes die gesetzlichen Ansprüche auf Nachbesserung, Mängelbeseitigung sowie, bei Vorliegen der besonderen gesetzlichen Voraussetzungen, die weitergehenden Ansprüche auf Minderung und/oder Schadensersatz.

 

Das Gästehaus Alpenruh haftet für Mängel in folgenden Fällen:

  1. a) in voller Schadenshöhe bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
    b) dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
    c) außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für Vorsatz und grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen
    d) der Höhe nach in den Fällen gem. b) und c) auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens. Die Haftung wegen Vorsatz, Garantie, Arglist und für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Bestimmungen unberührt.

Die Gewährleistung beim Gastaufnahmevertrag ist in den §§ 434 ff. BGB geregelt.
Der Gastaufnahmevertrag mit den Punkten Mietrecht nach den §§ 535 ff BGB, sowie den §§ 701 ff BGB geregelt.

Bei Haftung für eingebrachte Sachen etc. sind Mängelansprüche nach den §§ 536 ff BGB geregelt.
Die Stornierung ist nach § 537 BGB geregelt.

 

Online Streitbarkeitshinweis:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odraufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir nehmen am Streitschlichtungsverfahren teil. Eine Liste mit den Kontaktdaten der anerkannten Streitschlichtungsstellen finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show.

 

Schlussbestimmungen:

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gastgebers. Es gilt deutsches Recht.

Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 

Stand: Januar 2023

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